{"id":145,"date":"2015-01-28T20:53:57","date_gmt":"2015-01-28T20:53:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kulturforum-mwest.de\/K\/?page_id=145"},"modified":"2015-08-31T10:01:11","modified_gmt":"2015-08-31T10:01:11","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kulturforum-mwest.de\/1.0\/K\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>Kulturforum M\u00fcnchen-West e.V.<\/h2>\n<h2>SATZUNG DES VEREINS<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h3>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKULTURFORUM M\u00dcNCHEN-WEST e.V.\u201c und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes M\u00fcnchen unter Nummer 11014 eingetragen.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h3>\n<p>Der Verein setzt sich ein f\u00fcr die F\u00f6rderung und Pflege der K\u00fcnste, der Stadtteilkultur und soziokulturellen Stadtteilentwicklung. Er f\u00f6rdert in der Bev\u00f6lkerung Kreativit\u00e4t sowie Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Kunst und allgemeine gesellschaftliche Fragen und unterst\u00fctzt die Integration verschiedener Kulturen.<\/p>\n<p>Der Verein veranstaltet im Rahmen dieser Zweckbestimmung beispielsweise Ausstellungen, Vortr\u00e4ge, Lesungen, Diskussionen, F\u00fchrungen und Konzerte.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern m\u00fcssen ehrenamtlich t\u00e4tig sein. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an den Sozialfonds des \u201eBerufsverband Bildender K\u00fcnstler\u201c, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person des privaten und \u00f6ffentlichen Rechts werden.<\/p>\n<p>Die Aufnahme des Mitglieds erfolgt auf Grund schriftlichen Antrags durch Vorstandsbeschluss.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftliche Austrittserkl\u00e4rung mit dreimonatiger Frist zum Ende des Kalenderjahrs oder durch Ausschluss im Wege eines Vorstandsbeschlusses, wenn triftige Gr\u00fcnde vorliegen (u. a. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags nach zwei Mahnungen).<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Organe<\/h3>\n<p>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst in den ersten 6 Monaten des Kalenderjahrs, sowie bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands binnen 6 Monaten.<\/p>\n<p>Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand in Textform unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen einzuladen. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letztbenannte Mitgliederanschrift. Sie gilt 2 Tage nach Absendung als zugegangen.<\/p>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Jede Mitgliederversammlung stimmt offen ab. Auf Antrag eines Mitglieds ist schriftlich und geheim abzustimmen.<\/p>\n<p>\u00dcber die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine von dem\/ der Vorsitzenden und dem protokollf\u00fchrenden Mitglied unterzeichnete Niederschrift zu erstellen.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Vorstand<\/h3>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem\/ der ersten Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister\/ der Schatzmeisterin, dem Schriftf\u00fchrer\/ der Schriftf\u00fchrerin und einem weiteren Mitglied, das f\u00fcr die Belange der Veranstaltungsreihe \u201eKammermusik in Pasing\u201c zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter entweder der\/ die erste Vorsitzende oder einer\/ eine der stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des \/der Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Er bleibt so lange im Amt bis eine Neuwahl durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, ist in einer zeitnah einzuberufenden Mitgliederversammlung anstelle des ausscheidenden Vorstandsmitglieds f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied nachzuw\u00e4hlen. Tritt der gesamte Vorstand zur\u00fcck, ist in einer zeitnah einzuberufenden Mitgliederversammlung der gesamte Vorstand neu zu w\u00e4hlen. Seine Amtszeit betr\u00e4gt 3 Jahre ab Neuwahl.<\/p>\n<p>Der Vorstand hat in der Mitgliederversammlung, die in den ersten 6 Monaten des Jahres einzuberufen ist, einen Jahresbericht und eine Jahresabrechnung vorzulegen. Die Mitgliederversammlung hat \u00fcber die Entlastung des Vorstands zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Revisoren<\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Amtszeit des Vorstands zwei Revisoren, die einmal j\u00e4hrlich in der in den ersten 6 Monaten des Jahres einzuberufenden Mitgliederversammlung einen Revisionsbericht vorlegen.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Beitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>Die H\u00f6he des Vereinsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p>Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten.<\/p>\n<p>Auf Antrag kann bed\u00fcrftigen Mitgliedern der Beitrag durch den Vorstand erlassen werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderung<\/h3>\n<p>Die Satzung kann nur auf einer Mitgliederversammlung ge\u00e4ndert werden, wenn in der Einladung der Tagesordnungspunkt \u201eSatzungs\u00e4nderung\u201c unter Angabe der wesentlichen Inhalte der geplanten \u00c4nderung mitgeteilt worden ist und mindestens 2\/3 der erschienen Mitglieder der Satzungs\u00e4nderung zustimmen.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>Der Verein kann durch Beschluss einer ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung mit einer 3\/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>Die Abwicklung der Liquidation des Vereins erfolgt durch den Vorstand.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Schlussbestimmung<\/h3>\n<p>Allen Vereinsmitgliedern ist die Satzung bei Eintritt zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Neufassung der Satzung errichtet auf der Mitgliederversammlung vom 19.08.2015.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.kulturforum-mwest.de\/1.0\/K\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/150819-Satzung.pdf\" target=\"_blank\">PDF-Version der Satzung zum Ausdrucken<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kulturforum M\u00fcnchen-West e.V. 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